Thomas Minder kämpft gegen Millionengeschenke an Manager (1) von Hans-Jürgen John

Immer wieder liest man von der «Volksinitiative gegen Abzockerei» oder der «Minder-Initiative». Das dürfte so bis zum 03. März 2013 weiter gehen. Dann nämlich stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger darüber ab. Die Abzocker-Initiative des Thomas Minder wird von John P. Matthew aus Mumbai / Indien (früher Bombay) in seinem Artikel «Need to Curb Salaries of Directors in India» aufgegriffen und gelobt und zur Nachahmung in Indien empfohlen.

Worum geht es? Gegen Abzockerei? Dagegen sind wir doch alle. Wer wird abgezockt? Die Unternehmensinhaber, die Aktionäre. Millionen an Tantiemen, die an  Manager ausbezahlt werden, fehlen spätestens bei der Dividendenausschüttung.

Worum geht es im Einzelnen? Das wissen am besten die Initiatoren der Abzocker-Initiative. Hier deshalb der Wortlaut von deren Webseite (www.abzockerinitiativeja.ch):

«In den letzten Jahren sind die Vergütungen des Topmanagements in börsenkotierten Unternehmen geradezu explodiert. Millionengehälter sind zum Standard geworden. Ein CEO kassierte sogar ungerührt ein Gehaltspaket von 90 Millionen Franken. Dabei sind Vergünstigungen (Gratis Firmenautos und Flugreisen, private Nutzung von Firmenjets und Helikopter etc) nicht eingerechnet.

Bereicherung stoppen! Die Abzockerinitiative auch Minderinitiative genannt verlangt, dass der Eigentümer (Aktionär/-in) an der Generalversammlung über die Gesamtsumme aller Entschädigungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen kann. Nicht mehr Kollegen und Freunde sollen den individuellen Lohnbestimmen, sondern die Generalversammlung wählt unabhängige Mitglieder in den so genannten Vergütungsausschuss.

Mit dem Verbot von Abgangsentschädigungen, Begrüssungsmillionen und Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen wird auch diesen Untugenden ein Riegel geschoben.

Mit der Abschaffung der Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sowie der Stimmpflicht der Pensionskassen werden die Rechte der „echten“ Aktionäre gestärkt.

Bei Widerhandlung drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bis zu 6 Jahresvergütungen.

Diese Initiative betrifft nur im In- oder Ausland börsenkotierten Schweizer Firmen. Alle anderen Aktiengesellschaften sind nicht betroffen.»

Soweit die Vorstellung der Ziele der Initiative.

Was ist neu und wieso schreckt die ansonsten innovativ orientierte Wirtschaft ebenso wie die Politik vor diesen Neuerungen zurück?

Die Gegeninitiative kann sich auf gut gefüllte Millionenkassen stützen, während Thomas Minder mit Spenden und Geld aus seinem Vermögen arbeitet.

Radikal neu ist eine strafrechtliche Verfolgung bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Abzocker-Initiative. Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und Geldstrafen bis zu sechs Jahresgehältern. Justitia begehrt Einlass in die geheiligten Penthousewohnungen der Firmenspitzen. Das finanziell warm ausgestattete Aussichtsnest an der Unternehmensspitze von AGs, die an der Börse notiert sind, wird ungemütlich.

© 2013 Hans-Jürgen John

Hans-Jürgen John ist auf Twitter, auf Facebook und bloggt u.a. auf Johntext Schweiz.
 

Hinterlassen Sie einen Kommentar